AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerruf

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Göttmann-Mineralöle GmbH, Hauptstr. 13,64668 Rimbach-Zotzenbach

 

1. Allgemeines:

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen nachfolgende Bedingungen der Firma Göttmann-Mineralöle GmbH zugrunde. Entgegenstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen  der Auftraggeberin/des Auftraggebers – nachfolgend  Kundin/ Kunde genannt- gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Es sei denn, die Firma Göttmann-Mineralöle GmbH hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.  Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine oder mehrere der nachfolgend genannten Bedingungen nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Mit der Bestellung der Ware gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

2. Lieferung

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Ihre Rechnung und Gefahr. Die bestellte Menge entspricht den Angaben der Kundin/ des Kunden oder der Sammelbestellerin /des Sammelbestellers.  Minderabnahmen berechtigen uns zur nachträglichen Erhöhung des Preises. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Bei Sammelbestellungen informieren wir nur die Sammelbestellerin/den Sammelbesteller über den Auslieferungstermin. Diese/r trägt Sorge, dass alle Mitbesteller entsprechend informiert werden.

Die Kundin/der Kunde erklärt durch ihre/seine Bestellung , dass die Abladestelle für einen Tankwagen  üblicher Größe (18t) zugänglich ist. Uns nicht bekannte Erschwernisse an der Abladestelle oder falsche Angaben zur Abladestelle können zusätzliche Kosten verursachen, die wir geltend machen können.

Wir behalten uns vor, Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen, wenn eine Lieferung mangels Erfüllung technischer oder rechtlicher Ansprüche nicht möglich ist.

Die Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, sowie unvorhersehbare Hindernisse (z.B. Feuer, Explosion, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Aussperrung, Streiks, Transport- und Lagerschwierigkeiten, Verkehr), die von uns trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt im Einzelfall nicht abgewendet werden können, berechtigen uns, für die Dauer der Behinderung die Lieferung nach unserem billigem Ermessen ganz oder teilweise einzustellen. Nimmt die Kundin/der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir ohne Nachfristsetzung berechtigt, ganz oder hinsichtlich der Teilmenge vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Anlieferung in Tankwagen wird jeweils die Menge berechnet, welche die amtlich geeichte Messvorrichtung des Tankwagens (Uhr) anzeigt.

Bei Dauerlieferungen  sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder der Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes die Lieferung zu verweigern und/oder während dieser Zeit fällig gewordenen Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen.

 

3. Widerruf

Der vereinbarte Preis gilt ab dem Zeitpunkt der Bestellung bis zur Lieferung, unabhängig davon, wie sich der Marktpreis entwickelt und wann geliefert wird. Der Widerruf der Heizölbestellung ist ausgeschlossen. Für Heizölverbraucherkunden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB). Dies gilt für private und gewerbeliche Kunden.

 

4. Preisstellung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden unsere Preise frei Haus berechnet. Die angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer und die evtl. anfallende Altölabgabe; diese Abgaben hat die Kundin/der Kunde in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich zu zahlen. Die Preise gelten – soweit nichts anderes vereinbart- für eine Abladestelle.  Die Berechnung des Preises erfolgt zum jeweiligen Tagespreis der Bestellung. Der vereinbarte Preis gilt nur für die bestellte Menge; Minderabnahme berechtigt uns zur nachträglichen Erhöhung gemäß Preisliste.

Alle Angebote sind freibleibend.

 

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Lieferdatum ohne Abzug fällig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist für die Errechnung der Zahlungsfristen maßgebend. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kreditgewährung, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Haben wir mit der Kundin/dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA- Lastschriftmandat (Basis oder Firmen) vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehlt, der von der Kundin/dem Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und der Kundin/dem Kunden sofort fällig.

Aufrechnungsrechte stehen der Kundin/dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Wir sind berechtigt, Lieferungen nur  gegen Vorkasse oder gegen Barzahlung vorzunehmen. Unsere Fahrer sind inkassoberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass wir zur Prüfung der Bonität unserer Kundinnen/Kunden eine Auskunftei einsetzen (z.B. Creditreform, Schufa, etc. ...).

 

6. Haftung und Gewährleistung

Handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich zur sofortigen Prüfung der Lieferung. Offensichtliche Mängel der Ware sollen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Wir behalten uns die Möglichkeit der Nachprüfung vor. Dafür muss die Ware im Originalzustand erhalten bleiben. Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von der einwandfreien Probenentnahme zu überzeugen. Im Reklamationsfall sind jeweils eine Probe und ein Rückstellmuster für eine evtl. Gegenprobe zu entnehmen. Die Probe muss mindestens 1 Kilogramm oder 1 Liter betragen. Das Rückstellmuster darf nach unserer Genehmigung vernichtet werden. Die Kosten der Nachprüfung trägt die unterliegende Partei.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung (soweit möglich) oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Die Kundin/der Kunde  garantiert einen einwandfreien Zustand seiner/ihrer Tankanlage und deren Messvorrichtungen entsprechend sämtlicher gesetzlichen Vorschriften. Sie/Er ermittelt deren Kapazität und gibt die abzufüllende Menge genau an. Die Firma Göttmann-Mineralöle GmbH ist nicht verpflichtet, die Tankanlage der Kundin/des Kunden auf entsprechende Eignung zu überprüfen. Für Überfüllschäden aufgrund von Mängeln an der Tankanlage haftet die Firma Göttmann-Mineralöle GmbH  nicht. Es ist Sache der Kundin/des Kunden, für die Übernahme der angelieferten Ware die richtigen Verbindungen und Anschlüsse von Transportfahrzeug zu den Lagertanks sicherzustellen.

 

7. Leihgebinde

Sind Leihgebinde kostenlos zur Verfügung gestellt, so ist die Kundin/der Kunde für alle Schäden, die sich aus der fehlerhaften  Benutzung ergeben, selbst haftbar (z.B. Grundwasserschäden durch defekte Gebinde usw.). Sie/Er verpflichtet sich, die Verordnung über das Lagern von wassergefährdenden Flüssigkeiten (VLwF) genau zu beachten. Schäden, die an unseren Gebinden auftreten, sind sofort anzuzeigen. Die Befüllung unserer Gebinde mit Fremdfabrikaten ist nicht zulässig. Die Kundin/der Kunde hat an den Leihgebinden des Verkäufers kein Zurückbehaltungsrecht.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zu Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich  die Firma Göttmann-Mineralöle GmbH das Eigentum an seiner Liefersache vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei vertragswidrigen Verhalten der Kundin/des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; in dem Falle ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Kaufsache auch selbst zurücknehmen. Die Kundin/der Kunde gestattet uns für den Fall des Rücktritts schon heute ein ungehindertes Betreten seines bzw. das von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundstückes. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten der Kundin/des Kunden - abzüglich angemessener Verwaltungskosten und Schadensersatz- anzurechnen.

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

Bei Pfändungen oder sonstiger Eingriffe Dritter hat uns die Kundin/der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet die Kundin/der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes, unserer Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache der Kundin/des Kunden als Hauptsache anzusehen ist. so gilt als vereinbart, dass die Kundin/der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Die Kundin/der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

 

9. Gerichtsstand

Mit Kundinnen/Kunden, die Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind, wird als zuständiges Gericht, je nach Höhe des Streitwertes, das Amtsgericht Fürth, bzw. das Landgericht Darmstadt vereinbart.

 

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